Wenn Sie einen Termin für ein Erstgespräch bei uns haben, dann bitte folgendes beachten:
Bitte bringen Sie Ihre Gesundheitskarte („Chipkarte“) mit. Eine Überweisung vom Hausarzt / Facharzt
ist nicht notwendig, kann jedoch mitgebracht werden und ist dann sinnvoll, wenn Sie von einem Arzt
zu uns zur Mitbehandlung überwiesen wurden.
Gesetzlich krankenversicherte Patienten können seit dem 01.01.2015 nur noch mit der
elektronischen Gesundheitskarte den Arzt, Psychotherapeuten oder Zahnarzt aufsuchen. Die alte
Versichertenkarte ohne Lichtbild ist ungültig. Bei Patienten, die keine elektronische Gesundheitskarte
vorlegen, sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen.
Bitte bringen Sie auch sämtliche Vorbefunde, Klinikberichte, Arztbriefe oder ähnliches mit, falls
vorhanden.
Die Behandlungskosten für die ersten 5 sogenannten „Probesitzungen“ werden von den
Krankenkassen übernommen. Die Probephase dient dazu, eine genaue Diagnose zu stellen, einen
Behandlungsplan zu erarbeiten und herauszufinden, ob Patient und Behandler gut zusammen
arbeiten können.
Die eigentliche Psychotherapie wird dann in Zusammenarbeit mit dem Behandler bei der
Krankenkasse beantragt. Je nach Diagnose und Therapiezielen werden nach Kostenzusage der
Krankenkasse 60 (Langzeittherapie) oder 12 (Kurzzeittherapie) Behandlungsstunden durchgeführt.